Was wir als Grundlage und Auftrag für uns als Gemeinde ansehen, kann unserer Gemeindeordnung (welche im Übrigen der Muster-Gemeindeordnung für FeGs entspricht) entnommen werden. Dort heißt es:
„Verbindliche Grundlage für Glauben und Leben der Gemeinde ist die Bibel als das geoffenbarte Wort Gottes. In ihrer Gestalt und Ordnung richtet sich die Gemeinde nach dem Vorbild der im Neuen Testament beschriebenen Gemeinden.
Die Gemeinde hat den Auftrag, Gott anzubeten, das Wort Gottes zu verkündigen, Gemeinschaft der Glaubenden zu pflegen und dem Nächsten in missionarisch-diakonischer Verantwortung zu dienen.“
Des Weiteren dient die Präambel der „Verfassung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR“ uns als Wegweiser und Ansporn hinsichtlich wesentlicher Aspekte zur Gestaltung von Gemeinde. Dort wird folgendes Bild der Freien evangelischen Gemeinden gezeichnet – und dieses wollen wir auch bei uns in Burghausen Wirklichkeit werden lassen:
(1) Der Bund Freier evangelischer Gemeinden ist eine geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft selbstständiger Gemeinden. Verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben in Gemeinde und Bund ist die Bibel, das Wort Gottes.
(2) Die Gemeinden stimmen mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis überein: „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde; und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur
Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige allgemeine christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.“(3) Die Gemeinden wollen sich in ihrem Aufbau und Dienst nach der im Neuen Testament erkennbaren Lebensweise der Gemeinden ausrichten. In ihnen kann Mitglied werden, wer an Jesus Christus glaubt und bekennt, durch ihn Vergebung seiner Sünden empfangen zu haben, und wer bereit ist, seine Lebensführung von ihm bestimmen zu lassen. Die Gemeinde ist vor Gott für ihre Glieder verantwortlich. Fragen biblischer Auslegung und praktischer Anwendung bleiben dem an Gottes Wort gebundenen Gewissen des Einzelnen überlassen. Der Einzelne fügt sich mit seinen Gaben verbindlich in den Organismus der Gemeinde ein.
(4) Auf dieser Grundlage wissen sich die Gemeinden von ihrem Herrn gesammelt und gesandt zum gemeinsamen Auftrag. Bei aller Vielgestaltigkeit ist ihre Zusammengehörigkeit im Bund für sie eine verpflichtende Gemeinschaft. Die Bundesgemeinschaft trägt als Teil der weltweiten Christusgemeinde zu deren Einheit im biblischen Sinne bei.
(5) Der Bund will durch Zusammenfassung geistlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Kräfte der Gemeinden die Botschaft der Bibel als Angebot und Anspruch an die Menschen weitergeben in Wort und Tat – zur Ehre Gottes.